Förderverein
Satzung Förderverein Heimatmuseum Manderscheid e.V.
(eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich - VR 955 - am 17.10.1996)
§1 Name, Sitz und Zweck
Der Name ist „Förderverein Heimatmuseum Manderscheid e.V.“.
Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.
Der Sitz des Vereins ist Manderscheid.
Der Zweck ist:
- die ideelle und materielle Unterstützung des Heimatmuseums Manderscheid
- die Förderung des Brauchtums
- die Durchführung von Veranstaltungen kultureller Art.
Der Verein arbeitet mit dem Träger des Heimatmuseums, der Stadt Manderscheid, eng zusammen.
Vom Verein erworbenes Museumsgut geht in das Eigentum der Stadt über.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er arbeitet selbstlos und verfolgt keine eigen wirtschaftlichen Zwecke.
Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen vom Verein.
§2 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Die Aufnahme erfolgt nach Antrag durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorstand kann die Aufnahme unter Angabe gewichtiger Gründe ablehnen.
§3 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet außer durch Tod mit der schriftlichen Abmeldung beim Vorstand. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Zahlt ein Mitglied länger als zwei Jahre keinen Beitrag, endet die Mitgliedschaft.
§4 Beitrag
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festzusetzen ist. Er ist jeweils bis zum 1. April des laufenden Jahres zu zahlen.
§5 Organe
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens 1-mal jährlich statt. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den/ die Vorsitzende/n 14 Tage vorher oder durch die Veröffentlichung im „Blättchen“ je unter Angabe der Tagesordnung.
Auf schriftlichen Antrag von 1/3 der Mitglieder muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstands
- Wahl von 2 Kassenprüfern
- Festsetzung des Jahresbeitrags
- Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts
- Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift, unterzeichnet von dem/der Schriftführer/in aufzuführen.
§7 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der Stellvertreter/in
- dem/der Museumswart/in
- dem/der Schriftführer/in und Kassenwart/in
- den 3 Beisitzern/innen
- dem/der Stadtbürgermeister/in der Stadt Manderscheid
Der Vorstand zu den Positionen 1 bis 5 wird für 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder zu 1 und 2 vertreten den Verein nach außen. Der Stadtbürgermeister ist geborenes Mitglied.
Der Vorstand hat insbesondere die Aufgabe:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Aufstellen und Ausführen des Haushaltsplans
- Erstellen und Ausführen des Arbeitsprogramms
Der Vorstand kann einen Beirat berufen.
§8 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§9 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder einer wesentlichen Zweckänderung fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Manderscheid.
Am 17. Mai 1999 hat die Mitgliederversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen:
§9 Satzungsänderung und Auflösen des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder einer wesentlichen Zweckänderung fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Manderscheid. Sie ist verpflichtet das Vermögen für heimatkundliche, kulturelle Zwecke zu verwenden.
Am 8. November 2024 hat die Mitgliederversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen:
§9 Satzungsänderung
Die Anzahl der Beisitzer wird auf 3 erhöht.
Vorstand Förderverein Heimatmuseum Manderscheid e.V. (Stand November 2024)
Daniel Pantenburg – 1. Vorsitzender
Johannes Neuhaus – stellvertretender Vorsitzender
Markus Praum – Kassenwart
Hans-Jürgen Neuhaus – Museumswart
Jennifer Weber – Schriftführerin
Hans Stölben – Beisitzer
Erich Pantenburg – Beisitzer
Daniel Conrad - Beisitzer
Claudia Becker - Stadtbürgermeisterin